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GIDUTEX - Zertifizierung + Lieferkette = Nachhaltigkeit
SORGFALTSPFLICHT
TRANSPARENZ
HAFTUNG

DAS LIEFERKETTENGESETZ

Kleidung kommt aus Asien, Kakao und Obst aus Afrika, Kaffee aus Südamerika: Die Rechte der Menschen zu schützen, die Waren für Deutschland produzieren – das ist Ziel des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Das Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Auch wenn wir an dieser Stelle eine Rechtsberatung weder geben können noch wollen, möchten wir auf das seit 1.1.2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz aufmerksam machen. Viele unsere Zulieferer produzieren oder lassen in Ländern produzieren, die als kritisch angesehen werden.

Wir bewerten dies nicht, geben Ihnen aber einige Informationen und Entscheidungshilfen an die Hand, wie Sie "Mensch und Umwelt besser schützen können oder gar müssen".

Gegenstand

Was ?

ist das Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz beinhaltet eine Verantwortung der Unternehmen für die gesamte Lieferkette, externe Überprüfungen durch das BAFA sowie eine Stärkung der Rechte der Betroffenen, die ihre Rechte vor deutschen Gerichten geltend machen können.

Anwendung

Wo ?

findet es Anwendung

Ab 2023 sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (inkl. Tochtergesellschaften) im Inland und ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern im Inland.

Regeln

Welche ?

Regeln beachetet werden

Das Lieferkettengesetz umfasst Regelungen zur Verantwortung für die gesamte Lieferkette, externe Überprüfungen durch das BAFA und die Stärkung der Rechte.

GEGENSTAND

Das Lieferkettengesetz benennt die internationalen Übereinkommen, in denen die Menschenrechte niedergeschrieben sind, und definiert lieferkettentypische Risiken. Dazu zählen u.a.:

  • Verbot von Kinderarbeit,
  • Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit,
  • Freiheit von Diskriminierung,
  • Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren,
  • Recht, Gewerkschaften bzw. Arbeiternehmervertretungen zu bilden,
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns.

ANWENDUNGSBEREICH

Welche Unternehmen werden vom Gesetz erfasst?

  • Ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (inkl. Tochterunternehmen) im Inland. Das betrifft laut Schätzungen ca. 700 Unternehmen.
  • Ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden im Inland. Das betrifft laut Schätzungen ca. 2.900 Unternehmen.
  • Das LkSG gilt auch für deutsche Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen, wenn die Tochter die o.g. Schwellenwerte überschreitet und ihren Sitz in Deutschland hat.

REGELUNGSINHALT

Was sind die wichtigsten Regelungen?

  1. Verantwortung für die gesamte Lieferkette:
    • Neben dem eigenen Geschäftsbereich müssen auch Geschäftsbeziehungen und Produktionsweisen der unmittelbaren Zulieferer betrachtet werden.
    • Bei mittelbaren Zulieferern muss ein Unternehmen anlassbezogen tätig werden, wenn ihm tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht möglich ist.
  2. Externe Überprüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
    • Kontrolle der Unternehmen auf Grundlage des jährlichen Berichtsverfahrens.
    • Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Bußgelder möglich. Unternehmen können bei schwerwiegenden Verstößen zudem bis zu drei Jahre von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden.
  3. Stärkung der Rechte der Betroffenen:
    • Deutsche Gewerkschaften und NROs (Nichtregierungsorganisation) dürfen im Ausland Betroffene von Menschenrechtsverletzungen bei der Vertretung ihrer Rechte vor deutschen Gerichten unterstützen (sog. „Prozessstandschaft“).
    • Betroffene können ihre Rechte somit vor deutschen Gerichten geltend machen. Sie können zudem beim BAFA einreichen.

ZUSAMMENFASSUNG

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich entsprechend des neuen Gesetzes auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene substantiierte Kenntnis erhält.

Das Gesetz konkretisiert, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Dies beinhaltet, dass sie menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen.

Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren - auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. So wird die Umweltzerstörung in den Blick genommen, etwa illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß, Wasser- und Luftverschmutzung. Zudem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben. Mehr zum Thema: Nachhaltigkeit & Umweltschutz

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